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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX

T94.1 Folgen von Verletzungen nicht näher bezeichneter Körperregionen

Diagnoseschlüssel T94.1 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Folgen einer Verletzung, die unter T14.- klassifizierbar ist

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für T94.1.

T90-T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen

Hinweis

  • Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.