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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX

S95.2 Verletzung von Venen des Fußrückens

Diagnoseschlüssel S95.2 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für S95.2.

S95 Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes

Exklusive

  • Verletzung der A. tibialis posterior oder der V. tibialis posterior(S85.-)

S90-S99 Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes

Exklusive

  • Beidseitige Beteiligung von Knöchelregion und Fuß(T00-T07)

  • Erfrierungen(T33-T35)

  • Fraktur des oberen Sprunggelenkes und des Knöchels(S82.-)

  • Insektenbiss oder -stich, giftig(T63.4)

  • Verbrennungen und Verätzungen(T20-T32)

  • Verletzungen des Beines, Höhe nicht näher bezeichnet(T12-T13)

Hinweis zur Kodierung

  • Benutze für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.9!), um eine im Krankenhaus erworbene Verletzung anzugeben.