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ICD-10-GM 2026 · Kapitel X

J70.9 Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz

Diagnoseschlüssel J70.9 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für J70.9.

J70 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

Hinweis zur Kodierung

  • Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen

Exklusive

  • Asthma bronchiale, unter J45.- klassifiziert