Diagnoseschlüssel H91.0 aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Soll die toxische Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für H91.0.
Abnorme Hörempfindung(H93.2)
Hörverlust, verschlüsselt unter H90.-
Lärmschwerhörigkeit(H83.3)
Psychogene Schwerhörigkeit oder Taubheit(F44.6)
Transitorische ischämische Schwerhörigkeit oder Taubheit(H93.0)
Zeruminalpfropf(H61.2)